Für optimale Rahmenbedingungen zur Gewährung der Sicherheit auf und im Wasser sorgt die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG Sektion Luzern. Auf der Strecke sind zahlreiche Rettungsschwimmerinnen / Rettungsschwimmer und Rettungsboote sowie Kanuten, welche die Teilnehmerfelder begleiten bzw. beobachten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede teilnehmende Person (inkl. Begleitpersonen von Jugendlichen) über eine ausreichende Fitness zur Bewältigung der Strecke in der geforderten Zeit verfügen muss. Dies wird mit der Anmeldung bestätigt. Im Zweifelsfall ist ein Arzt zu konsultieren. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Im Rahmen einer Pandemielage behält sich der Veranstalter Massnahmen vor, welche zum gegenseitigen Schutz der Teilnehmenden als notwendig erachtet werden (z.B. Gesundheitserklärung, Testresultat, Auflagenerlass für Geimpfte, etc.). Entsprechende Informationen werden zeitgerecht vor dem Anlass auf unserer Webseite publiziert.
Durchführung |
Bei zweifelhaften Bedingungen (z.B. Gewitter, starke Winde, Wellengang, Wassertemperatur) entscheidet die SLRG in Absprache mit der Wasserpolizei und dem Organisator über die Durchführung. Es gibt kein Verschiebedatum. Der Organisator behält sich das Recht vor, bei ungünstigen Wetterentwicklungen den Start auch kurzfristig abzusagen. Im Falle einer Absage wegen höherer Gewalt (meteorlogischen Bedingungen, Wassertemperatur, Pandemie etc.) wird das Startgeld nicht zurückbezahlt, berechtigt jedoch für die persönliche Teilnahme im Folgejahr (nicht übertragbar, keine Rückerstattung). Über eine allfällige kurzfristige Absage wird am Vorabend auf unserer Webseite informiert. |
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Chip und Badekappe obligatorisch! |
Alle Schwimmenden erhalten eine farbige Badekappe, diese muss getragen werden und gilt als Startberechtigung. Wer diese nicht trägt, wird unverzüglich aus dem Wasser genommen, da er/sie nicht als teilnehmende Person erkenntlich ist und damit gegen die schweizerische Binnenschifffahrtsverordnung verstösst. Im Weiteren erhalten die Startenden einen Erfassungschip, welcher von jeder Person getragen werden muss. Die Startnummer muss zudem auf die Arme aufgemalt werden. |
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Teilnahmeregeln |
Das Luzerner Seebecken ist einem hohen Verkehrsaufkommen ausgesetzt. Die SLRG behält sich deswegen vor, bei gewichtigen Gründen Schwimmerinnen und Schwimmer aus dem Wasser zu nehmen (z.B. starke Ermüdung, zu langsam), wenn deren Sicherheit nicht mehr garantiert werden kann. Den Anweisungen der SLRG ist Folge zu leisten. Es gelten weiter folgende Regeln: - alle Teilnehmer müssen ans Überquerungs-Briefing vor dem Start - Schwimmer in Not klatschen mit gestrecktem Arm deutlich aufs Wasser - es sind keine Schwimmhilfen erlaubt (z.B. Flossen, Schwimmpaddles, Bälle, Luftmatratzen, Schwimmbojen etc.) - Neoprenanzüge oder Open-Water Anzüge sind erlaubt, jedoch werden Schwimmerinnen und Schwimmer mit solchen Anzügen nicht gewertet. - auf andere Teilnehmer ist Rücksicht zu nehmen. |
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Jugendliche |
Jugendliche Schwimmerinnen und Schwimmer von 12 bis 15 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person (mind. 18 Jahre) starten. Der Veranstalter geht davon aus, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter für die Teilnahme des Jugendlichen vorliegt. Pro erwachsene Begleitperson darf maximal eine Person von 12 - 15 Jahren betreut werden. Die Begleitperson ist vom Start bis ans Ziel für die/den Jugendliche/n verantwortlich. Dies betrifft vor allem auch die eigentliche Schwimmstrecke. Es steht ein separater Check-In beim Empfang für Jugendliche mit Begleitung zur Verfügung. Diese Regelung gilt auch für aktive jugendliche Mitglieder von Schwimmvereinen. |
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Menschen mit Handicap |
Teilnehmende mit Handicap können zugelassen werden, falls die körperlichen Voraussetzungen eine erfolgreiche Absolvierung der Strecke erlauben. Eine Begleitperson ist unabdingbar. Wir bitten um vorgängige Absprache mit dem Veranstalter. |
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Versicherung |
Versicherung ist Sache der Teilnehmenden, der Veranstalter übernimmt keine Haftung. Dies wird mit der Anmeldung bestätigt. |