Covid-Schutzkonzept

Auf Grund der Coronapandemie gibt es in diesem Jahr für die Durchführung der Seeüberquerung Luzern einige Auflagen und Besonderheiten.

 

Mit der Teilnahme verpflichten sich die Teilnehmenden, Helfenden und Mitglieder des OK mit hoher Eigenverantwortung und solidarisch die notwendigen Massnahmen konsequent umzusetzen. Die Sicherheit aller steht für uns an oberster Stelle. Mit den getroffenen Massnahmen stellen wir den Schutz der Gesundheit in den Vordergrund.

 

Nachfolgend die wichtigsten Punkte aus dem Schutzkonzept (von der Dienststellte Gesundheit des Kanton Luzern geprüft): 

Merkpunkte Stand 15. Juni 2021

Covid-Zertifikat**

Teilnehmer, Helfer und OK müssen für die Anlassdauer ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen. Die Kontrolle erfolgt beim Check-In. Vor Ort werden keine Covid-Tests durchgeführt. Alles zum Covid-Zertifikat erfährst du hier. 

 

** Ein Covid-Zertifikat erhalten alle genesenen, vollständig geimpften Personen, sowie Personen, die einen negativen Test vorweisen können (d.h. Antigen-Schnelltest 48h und/oder PCR-Test 72h vor Betreten des Eventgeländes). Selbsttests sind nicht zulässig. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen kein Covid-Zertifikat.

Abstand

Der Abstand von 1.5 m wird von den Teilnehmern, den Helfern und dem OK wenn immer möglich eingehalten. Helfer mit einem direkten Kontakt zu den Teilnehmern tragen Masken sowie falls nötig Handschuhe.

Supporter

 Da die Supporter die öffentlichen Badeeingänge benutzen, gelten sie als Badegäste der beiden Strandbäder und stehen somit nicht im Einfluss der SüL, bzw. halten sich an die Vorgaben der Strandbäder.

weitere Dokumente und Informationen bezüglich Covid-19

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vollständiges Covid-Schutzkonzept der Seeüberquerung Luzern (Stand 15.7.2021)
SüL 2021_Covid-Schutzkonzept_2021_07_15.
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Download
Merkblatt des Kantons Luzern für Veranstaltungen (Stand 5.7.2021)
Covid-Merkblatt Kt LU für Veranstaltunge
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